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   OLG Hamburg, 04.09.2015 - 8 W 83/15   

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https://dejure.org/2015,29122
OLG Hamburg, 04.09.2015 - 8 W 83/15 (https://dejure.org/2015,29122)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.09.2015 - 8 W 83/15 (https://dejure.org/2015,29122)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. September 2015 - 8 W 83/15 (https://dejure.org/2015,29122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 195 BGB, § 197 Abs 1 Nr 3 BGB, § 203 BGB, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 209 BGB
    Kostenfestsetzungsverfahren: Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs aus einer Beschlussverfügung; Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Kostenfestsetzungsantrags an den Prozessgegner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs aus einer im Beschlusswege erlassenen einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs aus einer Beschlussverfügung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 167
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2015 - 8 W 83/15
    Bei der Einrede der Verjährung handelt es sich zwar um einen materiell-rechtlichen Einwand gegen den prozessualen Kostenerstattungsanspruch, er kann jedoch auch im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigungsfähig sein, wenn keine Tatsachenaufklärung erforderlich ist bzw. die im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mittel zur Prüfung der Berechtigung des Einwands ausreichen ( BGH, Beschluss v. 23.3.06 zum Aktz.V ZB 189/05, Rz.4, zit. nach juris ).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07

    Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2015 - 8 W 83/15
    Angesichts des Umfangs der verschiedenen Streitpunkte und der Dauer der Auseinandersetzung wäre nach dem 12.3.2013 frühestens nach drei Monaten von einer Beendigung der Hemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlungen auszugehen ( BGH, Urteil v. 6.11.2008 zum Az. IX ZR 158/07, Rz.11, zit. nach juris ), mithin nicht vor dem 12.6.2013.
  • OLG Hamburg, 27.05.2008 - 3 W 63/08

    Verjährung des nicht titulierten Anspruchs auf Kostenerstattung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2015 - 8 W 83/15
    Mit der Einreichung des Kostenfestsetzungsantrages am 5.3.2015 und der Zustellung an die Antragsgegnerin am 25.3.2015 - mithin demnächst im Sinne des § 167 ZPO - ist der Ablauf der Verjährungsfrist für den prozessualen Kostenerstattungsanspruch entsprechend § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt worden ( OLG Hamburg, Beschluss v. 27.5.2008 zum Az. 3 W 63/08, Rz.7, zit. nach juris; PWW-Deppenkemper, BGB, 10.Aufl., § 204, Rn.1 ).
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